Ballonteam
Ruchay

Ausbildung und Prüfung

Als Ballon-Lehrer bin ich berechtigt Ballonpiloten zum Erlangen der Ballonpiloten-Lizenz (BPL) im Rahmen einer Ausbildungseinrichtung, der ATO DFSV auszubilden.
Alles rund um die Ausbildung finden sie auf der Webseite der ATO DFSV

Als Flugprüfer gemäß:
Prüferberechtigung: Examiner Authorisation - FE (B), Prüfer Nr.: DE-5486 vom 13.07.2016 ausgestellt durch die Bundesrepublik Deutschland.
Als Flugprüfer FE-(B) für Heißluftballone darf ich folgende Prüfungen abnehmen:
- Praktische Erst Prüfung zum Erwerb LAPL B, BPL B (Zuteilung der Behörde erforderlich),
- jährliche Fahrt mit Fluglehrer zum Erhalt der Rechte (LAPL BPL B),
- Erweiterung BPL com.ops nach 50h als PIC und 50 Starts,
- Prüfung zum Wiedererlangen der Rechte bei nicht erfüllter Flugerfahrung (Fahrt mit einem Fluglehrer)
- sowie Nachschulung (als Ballonlehrer) innerhalb einer ATO zur Ergänzung der fehlenden Fahrzeiten und Start- und Landungen zur Ausübung der entsprechenden Rechte
- fortlaufende Überprüfungen OPC (Operator Proficiency Check) Fahrt für Nachweis im Luftfahrtunternehmen nach Part BOP in den Gruppe A - B - C - D.

Für einige der o. g. Prüfungen werden vom Luftfahrtbundesamt "Berichte für Prüfer" bereitgestellt. Unter folgendem Link kann sich jeder einen Überblick verschaffen, welche Inhalte in den jeweiligen Prüfungen abgefragt werden müssen. Die Seiten werden vom Luftfahrtbundesamt ggf. kurzfristig aktualisiert: https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Pruefer/Formulare/03_00_05_Tab_Ballone_D.html

Für weitere Nachfragen melden sie sich auch gerne bei mit Persönlich.